Ein Gründungsprotokoll und eine Satzung liegen von einem Laptop

Bogensport-Verein gründen

Einen eigenen Bogensportverein zu gründen ist gar nicht so schwer. Vorausgesetzt man weiß wie und bringt das notwendige Engagement mit! Von den Gründungsmitgliedern zur Satzung bis hin zur Gründungsversammlung und der Eintragung ins Vereinsregister – in diesem Beitrag erhältst Du erste Anhaltspunkte, wie eine Vereinsgründung abläuft und worauf Du dabei am besten achten solltest.

Warum eigentlich "gemeinnützig" und "eingetragen"?

Vorteile eines eingetragenen Vereins

Die Eintragung eines Vereins als „e.V.“ bietet zahlreiche rechtliche Vorteile, so unter anderem:

  • Durch die Eintragung wird der Verein rechtlich selbstständig. Seine Mitglieder haften grundsätzlich nicht persönlich für Verbindlichkeiten des Vereins.
  • Er kann als juristische Person selbst Verträge abschließen, Konten oder Fördermittel beantragen und verwalten.
  • Sein Zweck, dem Gemeinwohl zu dienen, stärkt sein Ansehen in der Öffentlichkeit und erleichtert dem Verein, Mitglieder, Spender und Sponsoren zu gewinnen.

Vorteile eines gemeinnützigen Vereins

Die Gemeinnützigkeit bringt vor allem finanzielle Vorteile mit sich. Durch die anerkannte Gemeinnützigkeit erhält der Verein

  • steuerliche Vorteile, insbesondere die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Einnahmen im ideellen Bereich wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse sind steuerbefreit),
  • die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen, wodurch er leichter an Spenden kommt bzw. attraktiver für potenzielle Spender wird, die die Spende als Ausgabe von der Steuer absetzen können,
  • eine Erleichterung bei der Beantragung von Fördergeldern, die seine gemeinnützigen Ziele finanziell unterstützen, da viele staatliche Stellen Zuschüsse ausschließlich an gemeinnützige Organisationen vergeben sowie
  • die Vergünstigungen bei der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen an Vereinsmitglieder oder Dritte, die bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Vorbereitung der Gründung

Ohne Gründungsmitglieder kein Verein

Zuerst braucht man mindestens 7 Personen, die den Verein gemeinsam gründen möchten (§§ 56 und 59 BGB). Bei weniger als 7 Personen, erfolgt keine Eintragung im Vereinsregister. Aus dem Kreis dieser mindestens 7 Personen wird später auch der Vorstand gewählt, sofern die Satzung nicht eine andere Regelung trifft.

Mit dem "BGB" vertraut machen

Wer einen gemeinnützigen, eingetragenen Verein gründen möchte, findet die meisten rechtlichen Grundlagen dafür im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz: BGB. Man kommt also nicht darum herum, sich wenigstens einmal intensiv in die gesetzlichen Grundlagen einer Vereinsgründung einzuarbeiten.

Die Satzung – Das „Grundgesetz“ des Vereins

Der nächste wichtige Schritt ist das Erstellen der Vereinssatzung. Die Satzung ist so etwas wie das Grundgesetz des Vereins. Sie enthält die wichtigsten Regelungen zu Struktur und Organisation des Vereins.

In der Satzung stehen unter anderem der Name und der Sitz des Vereins, der Vereinszweck, die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Außerdem wird geregelt, wie der Vorstand gewählt wird, wie Mitgliederversammlungen stattfinden und wie Entscheidungen im Verein getroffen werden.

Wenn der Verein gemeinnützig sein soll, muss die Satzung außerdem bestimmte weitere gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Die Gründung

Gründungsversammlung

Nachdem die Satzung vorbereitet wurde, findet die Gründungsversammlung statt. Bei dieser Versammlung treffen sich die Gründungsmitglieder offiziell, um den Verein zu gründen. Dabei wird die Satzung gemeinsam besprochen und anschließend beschlossen. Außerdem wird der Vorstand gewählt. Der Vorstand übernimmt die Leitung des Vereins und vertritt ihn nach außen. Je nach Verein können zum Beispiel ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister gewählt werden. Über die Gründungsversammlung wird ein Gründungsprotokoll gefertigt. Darin wird festgehalten, welche Beschlüsse gefasst wurden und wer in den Vorstand gewählt wurde.

Erlangung von Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit

Anmeldung beim Vereinsregister

Wenn der Verein beim Vereinsregister eingetragen werden soll, muss er nach der Gründungsversammlung beim zuständigen Vereinsregister angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt durch den vertretungsberechtigten Vorstand. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden.
Nach erfolgreicher Eintragung erhält der Verein den Zusatz „e.V.“, also „eingetragener Verein“. Durch die Eintragung erhält der Verein die eigene Rechtsfähigkeit.

Beantragung der Gemeinnützigkeit

Nach der Eintragung im Vereinsregister muss die Satzung auch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt prüft die Satzung und erteilt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, einen „Bescheid über die Feststellung der Einhaltung er satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO„.

Das bedeutet unter anderem, dass der Verein nun als gemeinnützig gilt und zum Beispiel fortan auch Spendenbescheinigungen ausstellen darf.

Weiterführendes Wissen

Hilfreiche Tipps, Muster und tiefergehendes Wissen zum Thema hat zum Beispiel der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. in seiner Wissensdatenbank „Vereinsinformations- und Beratungssystems (VIBSS)“ bereitgestellt: Icon für internen Link zur Wissensdatenbank VBISS

Oft gestellte Fragen - FAQ

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Nein. Die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind zwei verschiedene Vorgänge. Sie haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt immer beim zuständigen Amtsgericht. Durch die Eintragung erhält der Verein den Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein) und erlangt Rechtsfähigkeit. Der Verein kann dadurch beispielsweise selbstständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht als eigene juristische Person auftreten. Für die Eintragung müssen insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die Vereinssatzung erfüllt sein.

Die Gemeinnützigkeit wird dagegen vom zuständigen Finanzamt geprüft. Sie liegt vor, wenn der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt und seine Satzung sowie die tatsächliche Geschäftsführung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine anerkannte Gemeinnützigkeit kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, beispielsweise eine Befreiung oder Ermäßigung bei bestimmten Steuern sowie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Spendenbescheinigungen auszustellen.

Wichtig ist: Ein Verein kann eingetragen sein, ohne gemeinnützig zu sein. Ebenso kann ein Verein grundsätzlich gemeinnützig sein, ohne als „e.V.“ im Vereinsregister eingetragen zu sein. Die Eintragung ist daher nicht automatisch mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit verbunden.

Wir empfehlen allen Vereinsgründern, den fertigen Entwurf der Satzung vorab durch das zuständige Vereinsregister sowie das zuständige Finanzamt prüfen zu lassen. Diese Prüfungen sind kostenfrei und werden in der Regel binnen zwei Wochen durch die Behörden bearbeitet. So gewinnt man Sicherheit, dass es nach der Beschlussfassung und beantragten Eintragung beim Vereinsregister kein böses Erwachen gibt und die Satzung zum Beispiel nochmal korrigiert werden muss. Das spart mehrfache Notargebühren.

Das zuständige Vereinsregister ist für Vereine, die in Sachsen-Anhalt ansässig sind, das Registergericht in Stendal, welches beim Amtsgericht Stendal ansässig ist.

Das zuständige Finanzamt ist jenes, in welchem Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Das kann eine Geschäftsstelle oder aber auch der Wohnsitz eines Vorstandsmitglieds sein. Es muss sich nicht zwangsläufig um den Sitz des Vereins handeln. Maßgeblich ist der Ort, an welchem die wichtigen und wesentlichen Entscheidungen des Vereinsvorstandes getroffen werden (Willensbildung des Vereins).

Sowohl die notarielle Beglaubigung als auch die Eintragung im Vereinsregister sind gebührenpflichtig. Für beides zusammen müssen Vereinsgründer mit 100 bis 150 € rechnen.