Mitgliedermeldungen zum Juli 2020

Liebe Verbandsmitglieder,

der DBSV 1959 e.V. hat im Mai 2020 beschlossen, dass für Nachmeldungen, die in den Beitragserhebungszeitraum ab Juli 2020 fallen, keine Mitgliedsbeiträge seitens des DBSV 1959 e.V., jedoch die abzuführenden Versicherungsbeiträge erhoben werden.

Daher werden in unserem Landesverband alle Beitragsberechnungen, die nach der Jahresmeldung im Januar 2020 erfolgt sind, auf abzuführende Versicherungsbeiträge und nicht abzuführende DBSV-Mitgliedsbeiträge geprüft, da wird diese separat ausweisen und abführen. Nachforderungen bzw. Erstattungen gegenüber den Vereinen werden vom Schatzmeister entsprechend geprüft und bearbeitet.

Euer Präsidium